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Aufsuchende Familientherapie
Durch unser jahrelanges, therapeutisches Arbeiten in dem Bereich der Jugendhilfe, haben wir erleben können, wie hilfreich eine Aufsuchende Familientherapie (§ 31 SGB VIII) sein kann:
- Hochbelastete und komplexe Familiensysteme werden gestützt und gestärkt
- Kinder erfahren wieder die nötige Orientierung der Eltern für eine altersangemessene und gesunde Entwicklung
Wir unterstützen Familien, bei der Bewältigung u.a. folgender Thematiken:
- Chronische Entwicklungsstörungen
- Anhaltender Loyalitätskonflikt
- Massive Schulprobleme (z.B. Absentismus)
- Extreme, andauernde Konflikt zwischen Eltern und Jugendlichen
- Familiäre Auswirkungen bei Suchtproblematik
- Kulturelle Anpassungsschwierigkeiten
- Häusliche Gewalt
Die Hilfe ist immer lösungs- und ressourcenorientiert und kann folgende Ziele beinhalten:
- Die Wiederherstellung der Erziehungskompetenz und Versorgungsfähigkeit
- Den Eltern gelingt es, einen Zugang zur emotionalen Lebenswelt ihrer Kinder zu erarbeiten bzw. auszubauen
- Familiäre Rollensicherheit wird erarbeitet bzw. wiederhergestellt
- Es gelingt getrennten und strittigen Eltern sich mit einem Mindestmaß an Wertschätzung und Respekt zu begegnen
- Die Stabilisierung der schulischen und/oder beruflichen Integration der Kinder und Jugendlichen
- Die Kinder sind angemessen für eine gelingende Identitäts- und Autonomieentwicklung gerüstet
- Die Familienmitglieder haben ihre Bewältigungsstrategien im Umgang mit Wut, Frustrationen und individuellen Herausforderungen überprüft und ausgeweitet